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Kellertrocknung
Auftrag
Ein Ehepaar aus Nettersheim hat das Haus einer Verwandten erworben. Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass das Kellergeschoss altersbedingt nicht korrekt gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist und es in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen bereits mehrfach zu Überschwemmungen im Keller gekommen ist. Entsprechende Schadensbilder waren vor Ort deutlich sichtbar. Da der Keller bislang als Lagerfläche, Heizung skeller und Werkstatt genutzt wurde, wurden diese auch nie als störend empfunden. Zukünftig möchten die neuen Eigentümer das Kellergeschoss teilweise als Wohnraum nutzen, sodass vom Sachverständigenbüro Knobloch eine genaue Bestandserfassung mit anschließ ender Aufstellung eines Sanierungskonzepts vorgenommen werden sollte.
Bestandsaufnahme
Das Kellergeschoss ist als Souterrain ausgebildet und befindet sich ca. 1,00 m innerhalb des Erdreichs. Die Oberflächen, der vermutlich gemauerten Kellerwände sind innen und außen verputzt, der Fußboden und die Kellerdecke zeigen den nackten Beton. Es sind keine Anzeichen für eine Dämmung des Kellergeschosses vorhanden. Eine ehemalige Garageneinfahrt in das Kellergeschoss wurde durch eine Außentür ersetzt, sodass es nun z wei Eingänge von außen in den Keller gibt. Die Fenster im Keller sind einfachverglast. Die Putzoberflächen innerhalb des Kellers weisen verschiedene Bilder von Feuchteschäden auf. Darunter fallen u.a. abbröckelnder, hohler Putz, Farbveränderungen an der Oberfläche, Feuchteränder, ausgeprägte Salzausblühungen und Schimmelbildung. Ein, von den Auftraggebern befürchteter Befall durch Fäule oder Hausschwamm hat sich nicht bestätigt. Der äußere Sockelputz ist optisch schadensfrei.
Eckdaten des Objekts:
→ 2x Überschwemmung des Kellergeschosses; letzte Überschwemmung vor rund 10 Jahren, dabei stand Regenwasser gut 1,00 m hoch im Keller
Ursachen der Feuchteschäden
Die grundsätzlichen Ursachen für Feuchteschäden im Bestandsbau lassen sich im Großen und Ganzen eingrenzen
auf die nachfolgende Auflistung.
Die in diesem Fall mit größter Wahrscheinlichkeit zutreffenden sind mit einem Symbol gekennzeichnet.
Die beiden, in der Vergangenheit erfolgten Überschwemmungen werden, in diesem Fall nicht als Havarieschaden gewertet, sondern fallen unter die Kategorie fehlgeleitetes Niederschlagswasser. Erfahrungsgemäß sind die Gebäude aus den 1960er Jahren meist nur unzureichend abgedichtet. Die vorliegenden Schadensbilder bestätigen diese Annahme.
Die genaue Herleitung der Ergebnisse zu den Feuchteursa chen wird hier nicht näher beleuchtet, da an dieser Stelle nur ein Beispiel für eine übliche Vorgehensweise bei der Aufstellung von Sanierungskonzepten dargestellt werden soll.