Liebe Kunden,
aufgrund meiner derzeitigen Elternzeit kann ich Ihnen meine Dienstleistungen vorübergehend nicht anbieten.
Sobald ich wieder für Sie verfügbar bin, erfahren Sie es hier auf der Website.
Beispielhafter Auftrag über eine Kaufberatung
Vor dem Kauf eines Einfamilienhauses im Kreis
Euskirchen wollte ein junges Paar eine Begutachtung des
Objekts zur Klärung möglicher,
vorhandener Schäden
und zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
Da eine solche Investition bereits eine große finanzielle
Belastung
darstellen
kann,
sind
unliebsame
Überraschungen idealerweise
vor
Kauf bereits zu
vermeiden.
Nicht jeder Verkäufer ist sich im K
laren über notwendige
Sanierungs
-
und Renovierungsarbeiten in seinem Haus;
oder verschweigt diese sogar wissentlich.
Damit der Immobilienerwerb sicher und entspannt
verlaufen kann, beantwortet das Sachverständigenbüro
Knobloch sämtliche Fragen bereits vor
ab und gibt
Auskunft über das Vorhandensein und die Dringlichkeit
von einzelnen Sanierungsnotwendigkeiten.
Eckdaten des Objekts:
Baujahr: 1965
Grundstücksgröße: 1.000 m2
Wohnfläche: 150 m2
Nutzfläche: 80 m2
Anzahl bisheriger Eigentümer: 1
Bisherige Sanierungen/Erneuerungen:
- Heizungsanlage (Heizkessel, -leitungen, -körper): 2014
- Dach, einschließlich Kaminschächte: 2010
- Holzfenster: 1980er Jahre
- 1 von 2 Badezimmern: 2012
Bisherige Schäden:
- Schimmel im Bereich
Rollladenkasten/FensternischeAbdichtung und Dämmung Außenwände:
Die Abdichtung eines Kellergeschosses in einem Gebäude mit diesem Baujahr ist ein viel diskutiert
es Thema und
muss in jedem Einzelfall genau betrachtet werden.
Bei dieser Immobilie fehlte jede Abdichtung gegen Feuchtigkeit im Keller, was heißt, dass die Kellerwände
vermutlich bereits seit über 50 Jahren feucht sind. Diese Tatsache klingt zunächst vie
lleicht schockierend, muss
aber nicht zwangsläufig ein Problem darstellen. Normalerweise hat ein feuchter Keller keine negativen
Auswirkungen auf den darüber befindlichen Wohnbereich oder
-
was viele Käufer befürchten
-
sogar auf die
Standsicherheit des Gebäudes.
Man könnte vereinfacht sagen: das Gebäude hat die letzten 50 Jahre mit dem nassen Keller überlebt, und wird
auch weitere 50 Jahre damit weiterleben können. Voraussetzung dafür ist natürlich immer, dass keine Schäden
durch Fäule, Schwammbefall oder tierische Schädlinge vorliegen.
Möchte man als Eigentümer den Keller nun jedoch als Wohnraum umgestalten, sind verschiedene Faktoren, wie
eben auch die Feuchtigkeit im Keller zu untersuchen. Hierbei käme z.B. eine nachträgliche Abdichtung der
Kellerwände in Frage.
Möchte man den Keller als Lagerfläche oder Werkstatt, nicht jedoch als Wohnraum nutzen, kann manchmal eine
andere Sanierungsvarianten, wie eine Kellerdeckendämmung sinnvoller sein.
Auch hier kann in einer Kaufberatung zu Möglichkeiten, Kosten und Sinnhaftigkeit in jedem Einzelfall umfangreich
informiert werden.
Entwässerungskanal:
Der Entwässerungskanal ist der Vollständigkeit halber ebenfalls aufgeführt. Da keine Rückstauklappe in der
privaten Anschlussleitung vorhanden ist, es jedoch in der
Vergangenheit bereits zu Rückstau aus dem Kanal
gekommen ist, sollte diese nachgerüstet werden. Die Gemeinde plant außerdem in näherer Zukunft eine
Erneuerung des Hauptkanals in der öffentlichen Straßenfläche. Im Zuge dessen wäre eine Ausführung zeitlich
passend.
Auch hier sind jedoch die Erneuerungskosten, die von Seiten der Stadt anfallen werden, zu berücksichtigen. Dabei
können Kosten für die Erneuerung oder Sanierung des öffentlichen Kanalsystems, als auch für die private
Anschlussleitung und auch für Straßenerneuerungsmaßnahmen anfallen.
Berücksichtigte Gewerke / Bauteile:
Elektroinstallation
Heizungsinstallation
Fenster und Außentüren
Abdichtung und Dämmung Kellergeschoss
Dach
Sanitäranlagen
Entwässerungskanal
Nach Besichtigung des Objekts zeigt sich bereits, dass -bis auf die
bereits sanierten Gewerke Heizung, Dach und
1 Badezimmer - alle Gewerke einer Sanierung bedürfen:
Elektroinstallation:
Die gesamte Elektroanlage befindet sich in einem extrem überalterten Zustand, d.h. dass das Gebäude
beispielsweise nicht in vollem Umfang
über Sicherungen abgesichert ist, was wiederum häufig ein Indiz dafür ist,
dass auch die meisten Elektrokabel in den Wänden nur zweiadrig und somit nach heutigem Stand veraltet sind.
Der genaue Umfang der erforderlichen Maßnahmen speziell im Bereich der
Gewerke „Elektro“ und „Heizung“
dürfen von einem Sachverständigen für Bauschäden aus rechtlichen Gründen leider nicht näher bewertet
werden. Dieser ist mit einem Elektrofachbetrieb abzustimmen.
Wasserleitungen:
Während der Besichtigung des Wohnobjekts wu
rde festgestellt, dass sämtliche Wasserleitungen aus
gesundheitsschädlichem Blei bestehen und durchweg erneuert werden müssen. Das zweite Badezimmer ist im
Stil der 1980er Jahre gehalten und entsprechend nicht mehr zeitgemäß.
Zwar könnte man hier über sub
jektive Meinungen streiten; die alten Bleileitungen, die vermutlich auch
veralteten Elektroleitungen und der fehlende Anschluss des Bades an den Sicherungskasten können bzw. sollten
jedoch nicht in diesem Zustand belassen werden.
Fenster und Außentüren:
Aus Gründen der Energieeinsparung empfiehlt es sich, die überalterten Fenster und Außentüren auszutauschen
und idealerweise auch die Außenwände zu dämmen.
Natürlich könnte man sich auch zu einer abgespeckten Variante entscheiden, also z.B. nur Fenster und
Außentüren erneuern. Dabei ist es wiederum von entscheidender Bedeutung die korrekten Fenster einzusetzen,
die auch zu dem alten Mauerwerk und dessen Dämmwert passen.
Werden stark wärmedämmende Fenster eingesetzt, aber die Außenwände sind vergleichsweise
schlecht
gedämmt, so kann es wiederum zu baulich bedingten Wärmebrücken und daraus resultierender
Schimmelbildung kommen.
Ergebnis des Gutachtens
Diese vorliegende Zusammenfassung einer Kaufberatung aus dem Sommer 2017 ist umfangreich eingekürzt und
lediglich auf die wichtigsten Punkte reduziert worden. Trotzdem soll sie einen kleinen E
inblick in die Komplexität
des Themas „Hauskauf“ geben.
All diese Überlegungen sollten vor einem Immobilienerwerb geklärt und abgewogen werden.
Wichtig ist, dass sich jeder Häuslebauer und anstrebender Immobilieneigentümer deutlich vor Augen führt,
dass S
anierungsmaßnahmen früher oder später immer erforderlich werden. Egal wie jung oder alt eine
Immobilie auch sein mag: plant man sein ganzes Leben oder zumindest die nächsten 30
-
40 Jahre dort zu
verbringen, lassen sich Sanierungen zwangsläufig nicht vermeid
en.
Manche Sanierungen müssen dabei schnellstmöglich erfolgen, andere können auf die nächsten Jahre oder
Jahrzehnte verteilt werden. Baulicher und finanzieller Umfang, Dringlichkeit sowie Sinnhaftigkeit der
Ausführungsreihenfolge sollten bereits vor Erwer
b, spätestens jedoch im Anschluss in Form eines
Sanierungskonzepts geklärt und geplant werden.
Je früher man sich als Kaufinteressent über diese Fragen im Klaren ist, umso nüchterner und
verantwortungsvoller kann eine so lebensverändernde Entscheidung get
roffen werden.
Gerne schaue ich mir Ihre Immobilie oder das Schadensbild direkt vor Ort an.
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