Schimmel in der Mietwohnung? Trägt der Mieter oder Vermieter Schuld?

Sie sind Mieter und finden in Ihrer Wohnung Schimmel? Sie machen sich Gedanken, wie lange Sie diesem schon ausgesetzt sind und ob er wohl schon Ihrer Gesundheit geschadet hat?
Oder aber Sie stehen auf der anderen Seite: Sie sind Vermieter und erhalten von Ihren Mietern die Mitteilung, dass in der Mietwohnung Schimmel vorgefunden wurde. Sie sind besorgt, wie groß das Ausmaß wohl schon sein mag. Sie befürchten kostspielige Reparaturen und Mieteinbußen?

Ruhe bewahren und sachlich bleiben


Zunächst heißt es in so einem Moment, Ruhe zu bewahren und sich eine Tatsache vor Augen zu führen: Egal auf welcher Seite Sie stehen mögen, in jedem Fall möchten Sie das Thema „Schimmel“ so schnell und so einfach wie möglich abhaken.
Schuldzuweisungen und Streit führen in der Regel nur dazu, dass sich beide Seiten so verhärten, dass eine Lösung lange auf sich warten lässt. Wichtig ist nur, das Thema ernst zu nehmen. Geben Sie der Gegenseite nicht das Gefühl den Schimmel auf die leichte Schulter zu nehmen.
Für eine einfache und schnelle Lösung des Problems nehmen Sie sich am besten einen Sachverständigen mit dem Schwerpunkt Feuchte und Schimmelsanierung.

Die Schimmelursache bestimmen


Für eine einfache und zerstörungsfreie Prüfung der Ursache des Schimmels kann beispielsweise ein Hygrothermograph, auch Datenlogger genannt, hinzugezogen werden. Dieses Gerät wird für mindestens vier Wochen an einer der Wände des befallenen Raums angebracht und zeichnet in dieser Zeit Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruck auf. Anhand dieser Werte kann ein Sachverständiger ermitteln, ob eine regelmäßige Lüftung und ausreichendes Heizen von Seiten des Mieters stattgefunden hat.
Natürlich ist das Anbringen eines solchen Gerätes nur unter Einwilligung des Mieters gestattet, da eine solche Aufzeichnung in gewissem Grad ein Eindringen in die Privatsphäre darstellt.

Das eigene Verhalten überprüfen


Stellt sich bei einer solchen Analyse nun heraus, dass der Mieter das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten an den Tag legt und der Schimmel anders begründet ist, sind von Seiten eines Sachverständigen weitere Untersuchungen erforderlich.
Bestätigt sich jedoch der Vorwurf des Vermieters und der Nutzer ist tatsächlich verantwortlich für die Bildung des Schimmels, sollte nicht nur der Schimmel entfernt, sondern viel mehr auch dem Mieter eine Hilfestellung an die Hand gegeben werden, wie das Problem dauerhaft in den Griff zu bekommen ist (siehe dazu Artikel „Richtiges Heizen und Lüften“).
Aufgrund der Komplexität der Thematik des Heizens und Lüftens zur Vermeidung von Schimmelpilzen sollte für einen Vermieter nach Feststellung der Ursache des Schimmels aufgrund von falschem Verhalten des Mieters das Thema nie beendet sein. Ohne eine detaillierte Erläuterung des richtigen Verhaltens kann man dem Mieter nur schlecht einen Vorwurf machen. In eigenem Interesse und zur Erhaltung der Bausubstanz sollte sich ein Vermieter an dieser Stelle Beratung durch einen Spezialisten im Thema Schimmel holen und dem Mieter deutlich sein Fehlverhalten aufzeigen.
Erst wenn der Mieter seine Fehler erkennt, kann er diese beheben. Mit einem offenen und ruhigen Gespräch der Parteien erreicht man in jedem Fall mehr als durch bloße Vorwürfe oder sogar durch Einschalten eines Anwaltes.
Ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesem kleinen Überblick eine erste Hilfestellung oder Lösung geben konnte. Allerdings ist jeder Fall anders. Wenn sich bei Ihnen hartnäckiger Schimmel bildet oder bereits gebildet hat, wenden Sie sich an einen Gebäudesachverständigen Ihres Vertrauens. Kontaktieren Sie mich gerne für eine fachlich korrekte und objektive Begutachtung des Schadenfalls, um den Schaden dauerhaft beseitigen zu können.
Melanie Knobloch
Melanie Knobloch
Melanie Knobloch ist gelernte Bauzeichnerin und Bausachverständige. Als Inhaberin des Bausachverständigenbüros Knobloch berät sie Privatpersonen und Firmen zu Themen wie Schimmel, Feuchte, Bauschäden, Bausubstanz, Renovierung, Sanierung und bei Hauskauf und -verkauf.

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